Studie zur E-Mail-Archivierung E-Mail-Archivierung ist selten rechtssicher
Redakteur: Margrit Lingner
Drei Viertel der Beschäftigten in deutschen Kleinunternehmen (73 %) kennen die gesetzlichen Vorgaben der rechtssicheren E-Mail-Archivierung nicht. Dabei kann die falsche Speicherung geschäftlicher Korrespondenz unerwünschte Konsequenzen haben.
Nach einer YouGov-Umfrage im Auftrag von Ionos wissen drei von vier Kleinunternehmern nichts über die rechtssichere E-Mail-Archivierung.
(Bild: fotomek - stock.adobe.com)
Für drei von vier Kleinunternehmern ist rechtssichere E-Mail-Archivierung ein Fremdwort; das zeigt eine aktuelle YouGov-Befragung der Webhosting-Anbieter Strato und Ionos von über 500 Beschäftigten in deutschen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten.
Demnach gehen Mitarbeiter mit E-Mails, die älter als ein Jahr sind, eher pragmatisch um: 39 Prozent der Befragten lassen solche E-Mails einfach im Postfach. Insgesamt 37 Prozent löschen diese sogar, und weitere 17 Prozent nutzen für die Archivierung dieser E-Mails ein externes Speichermedium.
Die wenigsten wissen, dass eine falsche Speicherung geschäftlicher Korrespondenz unerwünschte Konsequenzen haben kann. Jeder Fünfte (21 %) gab an, dass die eigene Art und Weise der E-Mail-Archivierung wahrscheinlich keiner Steuerprüfung bestünde.
Und selbst für die Beschäftigten in Kleinunternehmen, die mit dem Thema rechtssichere E-Mail-Archivierung vertraut sein sollten, sind die damit verbundenen Rechtsthemen eine große Unbekannte: Mehr als die Hälfte dieser Befragten (54 %) kennt die gesetzlichen Vorgaben zum Thema nicht.
Rechtskonforme E-Mail-Archivierung
Aktuell nutzt weniger als ein Fünftel der Befragten (19 %), die mit dem Thema rechtssichere Archivierung von E-Mails zumindest wenig vertraut sind, eine Software-Lösung zu deren Archivierung. Gleichzeitig stoßen solche Programme auf großes Interesse: 60 Prozent der Befragten, die aktuell keine solche Software verwenden, können sich die Nutzung konkret vorstellen.
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