Commvault schützt Google-Cloud-Nutzer verstärkt vor Ransomware-Angriffen. Zu den neuen Funktionen zählen eine unveränderliche Air-Gap-Datensicherung, schnellere Wiederherstellungsmechanismen für Cloud-Applikationen sowie Compliance-Suchfunktionen für Google Workspace.
Commvault-CPO Rajiv Kottomtharayil: „Unternehmen müssen Cyberangriffen, die zunehmend auf Backup-Umgebungen abzielen, einen Schritt voraus sein.“
(Bild: Commvault)
Mit Commvault Air Gap Protect (AGP) können Unternehmen unveränderliche und unlöschbare Backups in einem virtuell vom Internet getrennten Bereich der Google Cloud ablegen. Die Lösung könne Produktionsdaten von Backup-Umgebungen isolieren und damit vor Ransomware-Angriffen sowie Insider-Bedrohungen schützen. Eine neue Archivierungsebene zielt darauf ab, regulatorische Anforderungen zu erfüllen und die Langzeitarchivierung zu optimieren.
Hintergrund der Entwicklung sei die zunehmende Gefährdung von Cloud-Infrastrukturen. Commvault verweist auf Daten von SentinelOne, wonach 80 Prozent der Unternehmen eine Zunahme von Cloud-Angriffen verzeichnen. Branchenberichte beziffern die durchschnittliche Ausfallzeit nach Ransomware-Attacken auf 24 Tage.
Schnellere Application-Recovery mit Cloud Rewind
Die Funktion „Commvault Cloud Rewind“ soll Google-Cloud-Kunden eine beschleunigte Wiederherstellung von Cloud-Anwendungen ermöglichen. Im Falle von Ransomware-Angriffen oder schwerwiegenden Konfigurationsfehlern könnten Applikationen damit schneller in einen funktionsfähigen Zustand zurückversetzt werden. Die Funktion adressiert das Problem verkürzter Recovery-Zeitfenster, mit dem Unternehmen zunehmend konfrontiert sind.
Compliance-Suche für Google Workspace
Für Google-Workspace-Umgebungen erweitert Commvault seinen Datenschutz um Compliance-Suchfunktionen. Die Integration in Commvaults eDiscovery-Angebot ermöglicht es Administratoren, E-Mails und Dateien in Google-Workspace-Backups gezielt zu durchsuchen und zu exportieren – etwa für Audits, Analysen oder im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten. Die Funktion soll den Zeit- und Kostenaufwand für eDiscovery-Prozesse reduzieren und die Erfüllung rechtlicher sowie regulatorischer Verpflichtungen erleichtern.
Druck durch zunehmende Angriffe auf Backup-Systeme
Rajiv Kottomtharayil, Chief Product Officer von Commvault, verweist auf den wachsenden Druck, dem Unternehmen durch Cyberangriffe ausgesetzt sind: „Unternehmen müssen Cyberangriffen, die zunehmend auf Backup-Umgebungen abzielen, einen Schritt voraus sein.“ Die erweiterte Zusammenarbeit mit Google Cloud solle Unternehmen die Gewissheit geben, dass kritische Daten und Cloud-Anwendungen geschützt, isoliert und wiederherstellbar seien.
Verfügbarkeit
Die Neuerungen sind Teil einer intensivierten Kooperation zwischen Commvault und Google Cloud. Die erweiterten Funktionen von Commvault Air Gap Protect für Google Cloud sind ab sofort verfügbar. Cloud Rewind und der Schutz für Google Workspace können über den Google Cloud Marketplace bezogen werden. Die Compliance-Suchfunktion für Google Workspace befindet sich derzeit im Early-Access-Stadium und soll in der ersten Jahreshälfte 2026 allgemein verfügbar werden.
Aktuelles eBook
Ransomware-Schutz durch Object Lock und WORM
eBook „Ransomware-Schutz“
(Bild: Storage-Insider)
Um ein Storage-System effektiv von Ransomware-Angriffen zu schützen, bieten sich neben Backup/Disaster Recovery und Verschlüsselung vor allem Object Lock und WORM an. Das gelingt nicht nur im eigenen Haus, sondern auch in der Hybrid-Cloud.
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.