Vor 25 Jahren wurde der erste USB-Stick vorgestellt. Das beliebte Speichermedium ist zwar etwas gealtert, doch immer noch im Einsatz und vielseitig nutzbar. Wir blicken kurz auf seine Evolution – von acht Megabyte auf Terabytes.
Der USB-Stick feiert Jubiläum.
(Bild: Oleksandr Delyk - stock.adobe.com)
„Warte, ich gebe dir schnell meinen USB-Stick“ – hieß es früher mal. Bilder, Musik oder Präsentationen wurden auf diesem Weg übertragen. Und dies ist nicht mehr als 25 Jahre her. Denn am 15. Dezember 2000 wurde der erste USB-Stick von IBM vorgestellt. Dieser hatte eine Speicherkapazität von 8 MB.
Seitdem hat sich der USB-Stick zu einem beliebten Speichermedium entwickelt, das in verschiedenen Größen und Formen erhältlich ist. Mit schnellen Datenübertragungsraten und großer Speicherkapazität sind USB-Sticks aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Welche Rolle spielen sie heute? Werden „Oldschool“-Speichermedien wie USBs überhaupt noch eingesetzt, oder wurden sie längst von neuesten Technologien überholt?
Viele Unternehmen bieten USB-Sticks nach wie vor an, darunter bekannte Marken wie SanDisk, Kingston oder Samsung. Auch Elektronikgeschäfte, Online-Händler und Fachgeschäfte für Computerzubehör führen eine Auswahl an USB-Sticks verschiedener Marken und Speicherkapazitäten.
Der Mythos, USB-Speichertechnik sei längst überholt, wird schnell widerlegt. Allein in Deutschland sollen im Jahr 2024 knapp zehn Millionen USB-Sticks verkauft worden sein. Und das hat folgenden Grund: „USB-Sticks bieten eine schnelle, flexible Datenübertragung, besonders in Branchen wie Versicherungen, Telekommunikation, Gesundheitswesen, Ingenieurwesen und Automobil“, weiß Christian Marhöfer, Regionaldirektor DACH, Benelux and Nordics, Kingston Technology Europe.
Neben SSDs und microSDs profitieren Nutzer beim USB-Stick von „seiner leistungsstarken Performance“, bestätigt Robert Susak, Produktmanager MX Brand Memory bei Samsung Electronics.
Schnelligkeit und Flexibilität allein reichen jedoch nicht aus. Die Sicherheit der transportierten Daten ist entscheidend. Marhöfer ergänzt: „Hier kommen Hardware-verschlüsselte USB-Sticks ins Spiel. Viele Unternehmen investieren in Firewall-Lösungen, die aber wenig nützen, wenn Mitarbeiter sensible Daten auf unverschlüsselten Geräten mitnehmen können. Daher ist die Nutzung verschlüsselter USB-Sticks entscheidend für die Datensicherheit.”
Die Nutzung verschlüsselter USB-Sticks ist entscheidend für die Datensicherheit.
Christian Marhöfer (Kingston Technology)
Vorteile des USB-Sticks
„Old but gold“ gilt wohl für USB-Sticks. „Während Cloud-Dienste viele Vorteile bieten, bleiben USB-Sticks eine praktische Alternative für Backups, Transport und Speicherung. Beim Austausch großer Datenmengen, etwa Konstruktionsunterlagen, sind sie beispielsweise dank hoher Übertragungsgeschwindigkeiten nützlich. Hardware-verschlüsselte USBs bieten zudem Vorteile in Ländern mit eingeschränktem Internet oder ohne private VPNs”, erklärt Marhöfer.
Auch habe sich das Speichermedium mit zunächst kleinen Kapazitäten und langsamen Lese- und Schreibgeschwindigkeiten deutlich gesteigert, „mit bis zu 512 GB Speicher und 400 MB/s Lesegeschwindigkeit kommen sie fast an SATA-SSD-Geschwindigkeiten heran“, erklärt Susak. Er führt weiter aus: „Der handliche Flash-Drive passt in nahezu jede Hand- oder Hosentasche. Zudem verschafft er Unabhängigkeit, denn es braucht für den Zugriff auf die gespeicherten Informationen keine stabile Internetverbindung.“
Obwohl es viele neue Technologien gibt, welche die Funktionalität von USB-Sticks erweitern, bleiben sie aufgrund ihrer Nutzerfreundlichkeit, Portabilität und Zuverlässigkeit ein beliebtes Speichermedium.
Speichermedien begleiten viele Nutzer und Unternehmen im Zusammenhang mit der Datenspeicherung, -verarbeitung, -verbreitung und ihrer obligatorischen Löschung (DSGVO) während ihrer gesamten Nutzung. Sollte man dafür HDDs oder SSDs wählen? Beide haben Vor- und Nachteile.
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.