Die NIS-2-Richtlinie ist zwar vorläufig auf Eis gelegt, aber nicht endgültig vom Tisch: Schließlich soll sie das Cybersicherheitsniveau des EU-Wirtschaftsraums stärken – ein dringend nötiges Vorhaben. Wird sie doch noch umgesetzt, müssen wichtige und sehr wichtige Unternehmen künftig ein strengeres Security-Regiment nachweisen, einschließlich ihrer Zulieferer. Dadurch betrifft die EU-Richtlinie auch Unternehmen jenseits der namentlich genannten Sektoren. Dieser Artikel erläutert die zehn Schritte, um NIS-2-Konformität zu erreichen.
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