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Mark Molyneux, EMEA CTO bei Cohesity, erläutert im Gastbeitrag, welche Schlüsse Unternehmen aus der Umsetzung der DSGVO für den Umgang mit kommenden Gesetzen ziehen könnnen. (Bild: Cohesity)
Welche Erfahrungen Firmen aus der DSGVO für DORA und NIS-2 einsetzen können

„Digitale Infrastruktur muss robuster werden“

Was mit der DSGVO begann, setzt die EU mit NIS-2 und DORA konsequent fort. Sie reglementiert die Datenindustrie und die digitalen Prozesse vieler Firmen, um Daten und Netze robuster gegen Angriffe zu machen. Gleichzeitig lassen sich aus der Einführung der DSGVO einige wichtige Schlüsse zum Umgang mit den neuen Regeln für Unternehmen ziehen. Welche das sind und warum das auch Bußgelder betrifft, erläutert Mark Molyneux, EMEA CTO bei Cohesity.

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Die Regelungen des Datenschutzes greifen auch dann, wenn Daten ohne Personenbezug in ein Drittland übermittelt werden. (Bild: duncanandison - stock.adobe.com)
Sicherheit schützenswerter Daten

Drittlandtransfer von Daten ohne Personenbezug – wie das DSGVO und DGA regeln

Der Data Governance Act bietet einen Rahmen, um das Vertrauen in den freiwilligen Datenaustausch zum Nutzen von Unternehmen und Bürgern zu stärken, so die EU-Kommission. Doch was passiert, wenn die Daten den EU-/EWR-Raum verlassen? Ohne Personenbezug greift hier nicht der Datenschutz nach DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Trotzdem melden sich die Datenschützer zu Wort.

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