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Die Regelungen des Datenschutzes greifen auch dann, wenn Daten ohne Personenbezug in ein Drittland übermittelt werden. (Bild: duncanandison - stock.adobe.com)
Sicherheit schützenswerter Daten

Drittlandtransfer von Daten ohne Personenbezug – wie das DSGVO und DGA regeln

Der Data Governance Act bietet einen Rahmen, um das Vertrauen in den freiwilligen Datenaustausch zum Nutzen von Unternehmen und Bürgern zu stärken, so die EU-Kommission. Doch was passiert, wenn die Daten den EU-/EWR-Raum verlassen? Ohne Personenbezug greift hier nicht der Datenschutz nach DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Trotzdem melden sich die Datenschützer zu Wort.

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