Der Data Governance Act bietet einen Rahmen, um das Vertrauen in den freiwilligen Datenaustausch zum Nutzen von Unternehmen und Bürgern zu stärken, so die EU-Kommission. Doch was passiert, wenn die Daten den EU-/EWR-Raum verlassen? Ohne Personenbezug greift hier nicht der Datenschutz nach DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Trotzdem melden sich die Datenschützer zu Wort.
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