KI-Anwendungen verändern die Storage-Anforderungen grundlegend. Objektspeicheranbieter Cloudian erwartet für 2026 den Durchbruch von S3-kompatiblen Object-Storage-Systemen mit RDMA-Technologie, Vector Data Lakes und neuen temporären Speicherklassen für KI-Inferenz.
Carsten Graf, Vice President Sales EMEA bei Cloudian: „Die Speicherinfrastruktur wird für den Erfolg von KI-Projekten entscheidend sein.“
(Bild: Cloudian)
Cloudian erwartet für 2026 grundlegende Veränderungen in der Storage-Architektur. Als erste Entwicklung nennt der Objektspeicheranbieter die Konvergenz von Speicher und KI in integrierten Plattformen. Diese sollen auf Referenzdesigns mit Nvidia-Blackwell-GPUs, BlueField-DPUs und S3-Speicher im Exabyte-Maßstab basieren und separate Stacks für Rechenleistung, Datenspeicherung und Vektordatenbanken überflüssig machen. Laut Cloudian könnten Unternehmen dadurch innerhalb von Tagen eine produktionsreife KI-Infrastruktur bereitstellen und auf rund 90 Prozent ihrer unstrukturierten Daten zugreifen.
RDMA beschleunigt S3-Objektspeicher
Als zweiten Trend identifiziert der Anbieter die zunehmende Verbreitung von S3-kompatiblem Storage für On-Premises-KI, ermöglicht durch RDMA-Technologie. Diese soll direkte Datenpfade zwischen Storage, Systemspeicher und GPU-Speicher ohne CPU-Beteiligung ermöglichen. Nach Angaben von Cloudian zeigen Praxistests einen Lesedurchsatz von 35 GBit/s pro Knoten – eine drei- bis fünffache Verbesserung gegenüber TCP-basierten Objektspeichern. Die CPU-Auslastung reduziere sich um 90 Prozent, was zu einer achtmal schnelleren Vektordatenbank-Performance führen soll.
Vector Data Lake integriert Vektordatenbanken
Die dritte Entwicklung betrifft die Integration von Vektordatenbanken direkt in Speicherplattformen – das Konzept des Vector Data Lake. Cloudian zufolge entkoppelt die Architektur Rechenleistung und Speicher, sodass beide Komponenten unabhängig voneinander skaliert werden können. Besonders in RAG-Anwendungen soll dies Vorteile bringen. GPU-beschleunigte Indizierung in Kombination mit Vektordatenbanken könnte Antwortzeiten im Millisekundenbereich ermöglichen.
Temporärer Speicher für KI-Inferenz
Als vierte Innovation nennt Cloudian temporären KI-Speicher als neue Speicherklasse für KI-Inferenz. Anders als herkömmlicher Unternehmensspeicher verzichtet dieser Ansatz auf Redundanztechniken. Moderne LLMs generieren große Mengen an Key-Value-Caches, die bei Verlust aus den Quelldokumenten neu generiert werden können. Als Beispiel nennt Cloudian die auf der CES 2026 vorgestellte Inference Context Memory Storage Platform von Nvidia mit BlueField-4-Technologie, die direkt auf Speicher-NICs läuft. Dies soll Kostensenkungen und Performance-Verbesserungen ermöglichen.
Horizontale Skalierung als Vorteil
„Die Speicherinfrastruktur wird für den Erfolg von KI-Projekten entscheidend sein“, erklärt Carsten Graf, Vice President Sales EMEA von Cloudian. „Während traditionelle File- und Blocksysteme vertikal skalieren und an Systemgrenzen stoßen, wachsen Objektspeichersysteme horizontal und können problemlos mehrere Petabyte verwalten.“
Aktuelles eBook
Storage für HPC & KI
eBook „Storage für HPC & KI“
(Bild: Storage-Insider)
Speichersysteme für das HPC und für die verschiedenen Disziplinen der KI sind hohen Anforderungen ausgesetzt. Denn sie müssen enorme Datenmengen in kürzester Zeit bereitstellen oder sammeln. Wie können diese Herausforderungen gemeistert werden?
Die Themen im Überblick:
Aktuelle Trends in der Künstlichen Intelligenz
High-Performance Computing – Explosion der Innovationen
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.