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Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht DSGVO-Leitfaden für kleine Unternehmen

Autor / Redakteur: Sylvia Lösel / Rainer Graefen

Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) endgültig in Kraft. Verbraucher sind davon nicht direkt betroffen - Selbstständige aber schon, egal wie groß der Betrieb ist.

Kleine Unternehmen bekommen jetzt einen Leitfaden für die DSGVO.
Kleine Unternehmen bekommen jetzt einen Leitfaden für die DSGVO.
(Bild: gemeinfrei / CC0 )

Eine Zusammenfassung der neuen Regeln und Pflichten im Zusammenhang mit der DSGVO hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) auf seiner Webseite veröffentlicht, übersichtlich sortiert nach Betriebsarten: Kfz-Werkstätten, Arztpraxen und Bäckereien, aber auch Online-Shops und Vereine finden hier Checklisten und Tabellen zum Umgang mit Kundendaten oder dem Schutz eigener IT-Systeme.

Die sogenannten „Handreichungen für kleine Unternehmen und Vereine“ finden Nutzer auf www.lda.bayern.de mit zwei Klicks auf „Aktuelles und „EU-Datenschutz-Grundverordnung“ oder hier: https://www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html.

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