Einige All-Flash-Anbieter prognostizieren das mittelfristige Ende der Hard Disk Drives (HDD). Obwohl Flash-Medien und SSDs eindeutige Vorteile mit Blick auf die Latenzzeit bieten, große Fortschritte bei der Dichte erzielen sowie generell die Kosten pro GB sinken, sehen wir bis 2028 einen drei- bis fünffachen Dichte-Kosten-Vorteil von HDDs gegenüber SSDs mit hoher Dichte.
Anderweitigen Vorhersagen zum Trotz prophezeit Paul Speciale von Scality dem Medium HDD noch ein langes Leben.
(Bild: rcx - stock.adobe.com)
Daher ähnelt der derzeitige Ruf nach dem Ende der Lebensdauer von HDDs den Argumenten von vor 20 Jahren, als Tape totgesagt wurde. In vergleichbarer Weise werden HDDs für die absehbare Zukunft überleben, da sie weiterhin einen arbeitslastspezifischen Wert bieten.
Endbenutzer werden den Wert unstrukturierter Daten für KI entdecken
Der kometenhafte Aufstieg großer Sprachmodelle (Large Language Models, LLMs) im letzten Jahr legt das unglaubliche Potential für Unternehmen aller Größen und Branchen offen. LLMs nutzen in erster Linie strukturierte oder textbasierte Trainingsdaten. Im kommenden Jahr werden Unternehmen den Wert ihrer unstrukturierten Daten weiter erschließen.
Diese unstrukturierten Daten werden durch KI/ML-Tools für Bilderkennungsanwendungen im Gesundheitswesen, in der Videoüberwachung, im Transportwesen sowie in anderen Geschäftsbereichen zu einer wertvollen Quelle für tiefergreifende Erkenntnisse werden. Unternehmen werden Petabytes an unstrukturierten Daten in skalierbaren „Lakehouses“ speichern, die diese unstrukturierten Daten je nach Bedarf an KI-optimierte Dienste (Core, Edge, Public Cloud) weiterleiten können, um rascher Einsichten zu gewinnen.
Ransomware-Erkennung wird der Fokus in der Entwicklung neuer Datenschutzlösungen
In den letzten Jahren hat die Technologiebranche enorme Fortschritte beim Schutz von Daten gemacht, darunter auch zunehmend zerstörerische Malware und Ransomware. Ein Beispiel dafür ist die zunehmende Unveränderlichkeit von Datenschutz- und Datenspeicherlösungen, insbesondere für Sicherungsdaten.
Während die Datensicherung und -wiederherstellung einen wesentlichen Eckpfeiler darstellt, der als kritische letzte Verteidigungslinie in einer mehrschichtigen Infrastruktur der Cybersicherheit dient, werden im Jahr 2024 neue Fortschritte bei KI-generierten Ransomware-Erkennungsfunktionen in Datensicherungs- und Speicherlösungen auftauchen.
Managed Services werden zum Schlüssel für die Hybrid-Cloud-Komplexität
Ein Multi-Cloud-Ansatz stellt heute für die meisten Unternehmen die Realität dar, da meist mehrere SaaS- und IaaS-Angebote von verschiedenen Anbietern genutzt werden. Die Nutzung von On-Prem- und Public-Cloud Angeboten für eine einzige Anwendung oder einen einzigen Workload ist jedoch durch die Komplexität verschiedener Bereitstellungsmodelle für Anwendungen und APIs sowie Orchestrierungs-Frameworks mehrerer Anbieter beeinträchtigt worden.
Im laufenden Jahr werden Unternehmen verstärkt auf die Erfahrung und die Fähigkeiten von Managed Service Providern (MSPs) zurückgreifen, um diese Komplexitätsprobleme zu lösen und den geschäftlichen Nutzen und ROI insgesamt zu steigern.
* Der Autor: Paul Speciale, CMO, Scality
Aktuelles eBook
HDD versus SSD
eBook „HDD versus SSD“
(Bild: Storage-Insider)
Speichermedien begleiten viele Nutzer und Unternehmen im Zusammenhang mit der Datenspeicherung, -verarbeitung, -verbreitung und ihrer obligatorischen Löschung (DSGVO) während ihrer gesamten Nutzung. Sollte man dafür HDDs oder SSDs wählen? Beide haben Vor- und Nachteile.
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.