Die NIS-2-Umsetzung verschiebt sich weiter nach hinten: Die Ampelkoalition konnte sich nicht auf ein Gesetz einigen. Während sich die Parteien gegenseitig die Schuld zuweisen, bleiben Unternehmen und KRITIS in Unsicherheit.
Das Ampel-Aus bedeutet für die anstehende NIS-2-Richtlinie, dass sie aktuell auf Eis gelegt ist. Hierzu forderten Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz und die Innenpolitikerin Misbah Khan (Grüne), dass sich Deutschland sehr viel besser gegen hybride Angriffe aufstellen müsse.
Die Bundesregierung wird die NIS-2-Richtlinie vor der Bundestagswahl nicht mehr umsetzen. Die Gespräche innerhalb der Ampelkoalition sind gescheitert. Damit bleiben wichtige Maßnahmen zur Cybersicherheit von Unternehmen und kritischen Infrastrukturen vorerst auf Eis.
Bereits der Weg zur Umsetzung war von Unsicherheiten geprägt. Der ursprüngliche Zeitplan sah eine Umsetzung bis Oktober 2024 vor, doch aufgrund politischer Verzögerungen wurde das Vorhaben mehrfach verschoben. Ein zentrales Problem war die Frage, welche Unternehmen konkret betroffen sind. Während einige Branchen klare Vorgaben erhielten, blieb für viele Betriebe unklar, ob und in welchem Umfang sie unter die neuen Regelungen fallen. Auch Experten kritisierten, dass das Gesetz zwar strenge Meldepflichten und Sicherheitsstandards vorsehe, aber ohne klare Orientierungshilfen Unternehmen mit der Umsetzung weitgehend allein lasse.
Welche Unternehmen sind von der NIS-2-Richtlinie betroffen
Für betroffene Unternehmen bedeutet das aktuelle Scheitern eine weitere Phase der Unsicherheit. Viele haben bereits Vorbereitungen getroffen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen – doch ohne eine nationale Gesetzgebung bleibt unklar, welche konkreten Pflichten auf sie zukommen. Thomas Sandner von Veeam Software hatte bereits im vergangenen Jahr in einem Gespräch mit Storage-Insider darauf hingewiesen, dass Unternehmen oft nicht wüssten, ob sie unter die NIS-2-Richtlinie fielen. Die fehlende einheitliche Umsetzung erschwert zudem den europaweiten Betrieb von Firmen, die sich in verschiedenen Ländern an unterschiedliche Regelungen halten müssen. Zudem drohen Verzögerungen bei Investitionen in Sicherheitsmaßnahmen, da viele Unternehmen auf klare gesetzliche Vorgaben warten, bevor sie große IT-Sicherheitsprojekte umsetzen.
Trotz der politischen Blockade sind Teile der NIS-2-Richtlinie bereits in Kraft. Die Durchführungsverordnung (DVO (EU) 2024/2690) gilt für Anbieter digitaler Dienste und Infrastrukturen. Unternehmen dieser Branche müssen sich bereits an die neuen Vorgaben halten. Für viele andere Sektoren bleibt jedoch unklar, wann verbindliche Regelungen folgen.
Mit der Verschiebung auf frühestens Herbst 2025 bleibt die Cybersicherheitsstrategie Deutschlands unvollständig. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Hartmann, erklärte: „Das NIS-2-Gesetz wäre für die Cybersicherheit ein zentrales Gesetz gewesen.“ Kritiker warnen vor einem fragmentierten Regelwerk und fordern eine rasche Umsetzung. Unternehmen sollten sich dennoch vorbereiten, um Haftungsrisiken zu minimieren.
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