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CDMI in der Praxis
Die SNIA adressiert mit CDMI vor allem die folgenden vier Gruppen:
- Nutzer von Cloud Storage Services (Unternehmen, Behörden, Einrichtungen): Eine Standardschnittstelle eignet sich am besten, um die Service-Level verschiedener Cloud-Anbieter miteinander zu vergleichen. Sie hilft Kunden, die Sicherheit, die Übertragbarkeit, den Schutz und die Leistungsfähigkeit von Cloud Storage-Diensten zu beurteilen und vereinfacht die Auswahl des passenden Dienstleisters.
- Anbieter von Cloud Storage Services: Indem Cloud-Dienstleister eine standardisierte Schnittstelle für ihre Angebote nutzen, sorgen sie für maximale Marktdurchdringung: Es ist der einfachste Weg, einen Servicekatalog zu vermitteln und Kunden zielgruppengerecht und in gewünschtem Umfang die Möglichkeiten aktueller Cloud-Dienste aufzuzeigen. Zusätzlich integriert CDMI nicht standardisierte Erweiterungen, über die Cloud-Storage-Dienstleister ergänzende Services als Alleinstellungsmerkmal und unter Wahrung der Kompatibilität anbieten können.
- Entwickler von Cloud Storage Services: Weit verbreitete Betriebssysteme wie Microsoft Windows, Sun Solaris oder Linux sowie das Apple iPhone beweisen eindrucksvoll den Wert standardisierter Schnittstellen für die Entwicklergemeinde. Genauso hängt der Erfolg der „Cloud“ an einer standardisierten Schnittstelle für Datenverarbeitung, Netzwerkmanagement und Storage. Anwendungsentwickler im Storage-Cloud-Umfeld finden in CDMI die einzige herstellerübergreifende und standardisierte Entwicklungsschnittstelle, welche die Integration neuer Applikationen auf Anbieterseite massiv vereinfacht.
- Makler für Cloud-Storage-Verträge und -Services: Institutionen und Personen, die Cloud Services in Anspruch nehmen, vertrauen den Dienstleistern in zunehmendem Maße kritische Daten an. Daher ist es notwendig, die Beziehung zwischen den Parteien besonders risikoarm zu gestalten und abzusichern. Konzerne und große Behörden benötigen unter Umständen komplexe Cloud-Infrastrukturen, deren Implementierung und Betrieb einzelne Cloud-Dienstleister überfordert. Entsprechend ist ein verifizierbarer Regelkatalog notwendig.
Weiter mit: Zwei Servicepakete, eine „Cloud-Versicherung”
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