Cohasset Associates haben zertifiziert, dass der VAST DataStore die unveränderliche Speicherung laut dem Regelwerk der Finanzwelt bietet. Gleichzeitig ermöglicht der DataStore, Analysetools von Spark über Trino bis KI-Inferenz-Engines auf Archive anzuwenden. Damit lassen sich etliche Werte aus „kalten“ Speicherdaten gewinnen und dennoch alle Compliance-Vorschriften einhalten.
Cohasset Associates haben die für die Finanzbranche geforderte unveränderliche Speicherung des VAST DataStore zertifiziert.
Viele Archive werden als reine Compliance-Lösung ohne Anforderungen an die Leseleistung geführt, auf Objektspeichern oder NAS-Systemen mit großen Festplatten und daher extrem begrenzter Leistung. Dies reicht etlichen Firmen einfach nicht, um ihre generativen KI-Modelle mit den Archiven zu füttern und neue Erkenntnisse zu gewinnen – beispielsweise zu erkennen, dass bestimmte Hintergrundgeräusche bei Kundenanrufen, die sich als betrügerisch herausstellten, gehäuft auftraten.
Mit VAST sollen Unternehmen ihr Compliance-Archiv auf einem All-Flash-System mit Unterstützung für NVIDIA GPUDirect Storage und SuperPods nutzen können, das jedoch gegen Löschung und Änderung gesperrt ist.
Hinter Schloss und Riegel
Der technische Stresstest durch Cohasset – laut VAST „der Goldstandard“ der Bewertung durch unabhängige Dritte – bestätigt, dass der VAST DataStore bei ordnungsgemäßer Konfiguration die Anforderungen an Unveränderlichkeit und Überprüfbarkeit laut US-amerikanischem Recht erfüllt.
Im Detail heißt das:
Neben den unzerstörbaren Snapshots sind auch Snapshot-Richtlinien geschützt, um das Löschen eines Zeitplans zu verhindern.
S3 Objekt Lock verhindert, dass Objekte aus VAST-Ansichten (Buckets) mit aktivierter Objektsperre bis zum Ende ihres Aufbewahrungszeitraums gelöscht werden.
File Lock sorgt dafür, dass Dateien schreibgeschützt sind (Read-only), und verhindert, dass dieser Status geändert wird, bis die Datei abläuft. Dateien in einem Ordner mit einer siebenjährigen Aufbewahrungsfrist und einer einstündigen Nachfrist werden eine Stunde nach dem letzten Schreibvorgang für sieben Jahre gesperrt. Diese Aufbewahrungsfrist lässt sich nachträglich nicht verkürzen.
Angriffe von außen und von innen
Der Governance-Modus schützt Daten vor böswilligen Benutzern oder Prozessen. Der Compliance-Modus wiederum soll Daten vor korrupten Mitarbeitern in Unternehmen schützen, die ihre Aufzeichnungen ändern würden, um Kunden zu betrügen oder Steuern zu hinterziehen. Da jeder Benutzer in einem solchen Unternehmen verdächtig ist, hat Cohasset „nicht veränderbar, nicht löschbar“ so interpretiert, dass ein System ohne Hintertüren vorliegt.
Auch die System-Uhr muss geblockt werden
Damit die Daten sicher sind, muss auch die Uhr geschützt werden. VAST-Systeme mit Compliance Mode Views müssen einen externen NTP-Server verwenden. Weicht die interne Uhr des VAST-Clusters um mehr als fünf Minuten von der Synchronisation mit dem NTP-Server ab, blockiert der Cluster das Löschen von Dateien oder Objekten mit erzwungener Aufbewahrung, selbst wenn die Aufbewahrungsfrist für diese Datei abgelaufen ist.
Der VAST-Support kann ein System zurücksetzen, um das Löschen von Dateien nach ihrem Verfallsdatum zu ermöglichen, wenn es nicht mehr mit seinem NTP-Server synchronisiert ist, aber der Support setzt nur ein System mit einer gültigen Systemzeit zurück.
Archiv-Umstellung von WORM auf AI
Viele Unternehmen speichern eine Kopie jeder Kundenkommunikation in einem unveränderlichen Archiv für sieben Jahre und hoffen dann, dass sie niemals Daten daraus abrufen müssen. Sie bewahren zusätzliche Kopien der Transaktionsdatensätze in einem Data Lake und in Kurzzeitarchiven auf, um etwa die Aufzeichnung von telefonischen Beratungsgesprächen wiederherzustellen.
Stellt man das Compliance-Archiv von einem festplattenbasierten Compliance-Silo auf VAST um, besteht laut Hersteller keine Notwendigkeit mehr für getrennte Aktiv- und Archivkopien der Daten.
Aktuelles eBook
Storage-Security – wie sichern Unternehmen ihre Daten ab?
eBook „Storage-Security“
(Bild: Storage-Insider)
Sich mit der Sicherheit von Storage-Systemen zu beschäftigen, ist heute notwendiger denn je. Neun von zehn Unternehmen wurden bereits mit Ransomware angegriffen. Einen Überblick über Schutzmaßnahmen und -technologien bietet dieses eBook.
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.