Die DSGVO enthält in Artikel 4 mehrere Grundsätze, welche die Migration betreffen. So dürfen Daten nur auf rechtmäßige Weise und nur so verarbeitet werden, dass ihre Integrität und Vertraulichkeit stets gewahrt sind. Hinter dem Grundsatz der Rechtmäßigkeit steht ein Satz, der als Überschrift über die ganze DSGVO geschrieben werden könnte: Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist verboten!
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