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Juristische Aspekte gespeicherter Daten Was bedeutet Datenschutz?

Von Dipl.-Ing. (FH) Stefan Luber 2 min Lesedauer

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Datenschutz ist der Schutz personenbezogener Daten und der Schutz des Rechts des Menschen auf informationelle Selbstbestimmung. Entsprechende Grundrechte sind sowohl im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als auch aus in der Grundrechtecharta der Europäischen Union verankert. In Deutschland bilden das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) und die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) die gesetzliche Grundlage für den Datenschutz.

Die wichtigsten IT-Fachbegriffe verständlich erklärt.(Bild:  © aga7ta - Fotolia)
Die wichtigsten IT-Fachbegriffe verständlich erklärt.
(Bild: © aga7ta - Fotolia)

Der Begriff Datenschutz wird je nach Betrachtungsweise und Umfeld seiner Verwendung unterschiedlich verstanden und definiert. Im Zuge der Digitalisierung und der fortschreitenden Entwicklung der Informationstechnologie hat sich in den vergangenen Jahren durchgesetzt, dass der Datenschutz sich auf das Grundrecht des Menschen auf informationelle Selbstbestimmung und den Schutz personenbezogener Daten bezieht.

Personenbezogene Daten sind Daten, die im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang mit einer bestimmten natürlichen Person stehen wie Name, Adresse, Telefonnummer und anderes. Die Erhebung, Verwendung und Verarbeitung solcher Daten erfordert die Zustimmung der betreffenden Person. Jeder Mensch soll selbst darüber entscheiden können, wem welche persönlichen Daten zugänglich sind.

Der Datenschutz schützt Menschen vor missbräuchlicher Datenverarbeitung und wahrt ihre Privatsphäre. Die entsprechenden Grundrechte sind im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (hergeleitet aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Menschenwürde) und in der Grundrechtecharta der Europäischen Union verankert.

In Deutschland erfolgt die gesetzliche Umsetzung dieser Grundrechte im Wesentlichen über die 2016 in Kraft getretene und seit 2018 in allen EU-Staaten einzuhaltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu), eine Konkretisierung und Ergänzung der DSGVO. Die Einhaltung und Umsetzung der Gesetze überwachen der Bundesbeauftragte und die Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie weitere Datenschutzbeauftragte und öffentliche Stellen. Unternehmen müssen ab einer bestimmten Größe betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellen.

Abgrenzung der Begriffe Datenschutz und Datensicherheit

Die Begriffe Datenschutz und Datensicherheit werden häufig in ähnlichem Zusammenhang verwendet. Sie haben zum Teil Überschneidungen, unterscheiden sich aber in ihrer grundsätzlichen Ausrichtung. Während es beim Datenschutz um die informationelle Selbstbestimmung und den Schutz personenbezogener Daten geht, kümmert sich die Datensicherheit allgemein um den Schutz von Daten jeglicher Art. Ein Personenbezug muss nicht bestehen, kann aber.

Die Datensicherheit soll gewährleisten, dass Daten vor Manipulation, Verlust, unbefugtem Zugriff oder missbräuchlicher Verwendung geschützt sind. Hierfür werden im Rahmen der Datensicherheit technische und organisatorische Maßnahmen definiert. Sie sorgen für die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der datenverarbeitenden Systeme und ihrer Daten.

Grundprinzipien und eingeräumte Rechte zur Sicherstellung des Datenschutzes

Zur Sicherstellung des Datenschutzes müssen bei der Erhebung, Verarbeitung und Verwendung personenbezogener Daten bestimmte Grundprinzipien eingehalten und Rechte eingeräumt werden. Zu diesen zählen:

  • keine Datenerhebung ohne Grundlage,
  • Informationspflicht bei Erhebung personenbezogener Daten,
  • rechtmäßige, transparente und nachvollziehbare Verarbeitung personenbezogener Daten nach Treu und Glauben,
  • Zweckbindung der Datenverarbeitung entsprechend dem Zweck der Datenerhebung,
  • Auskunftsrecht der betroffenen Person,
  • angemessener Schutz der Integrität und Vertraulichkeit der erhobenen Daten,
  • Einhaltung der Datensparsamkeit (es dürfen nur so viele personenbezogene Daten gesammelt werden, wie für den vorgesehenen Verwendungszweck unbedingt erforderlich sind),
  • Richtigkeit und Aktualität der Daten,
  • Recht auf Berichtigung und Löschung,
  • Recht auf Übertragung der Daten,
  • Begrenzung der Speicherdauer der erhobenen und verarbeiteten Daten (Speicherung nur so lange wie unbedingt notwendig).

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