Roy Illsley, Chefanalyst bei Omdia, fügt hinzu: „Eine weitere Überlegung ist der Trend zur Verlängerung der Lebensdauer von IT-Geräten als Teil einer Strategie der ökologischen Nachhaltigkeit und Kosteneinsparung. Daher sind die Kunden jetzt weniger bereit, eine vermeintlich alte Technologie durch eine neue zu ersetzen. Die Auswirkungen auf die Rechenzentren werden darin bestehen, dass eine Mischung von Technologien eingesetzt wird, die in einigen Fällen bis zu sieben Jahre alt sein können, was bedeutet, dass die Einführung von Flash-Rechenzentren nicht unmittelbar bevorsteht.“
Curtis Anderson, Software-Architekt bei Panasas, einem Anbieter von Speicher-Software für leistungsintensive Workloads, vertritt eine ähnliche Ansicht bezüglich der Verbreitung von All-Flash-Rechenzentren. Allerdings basiert seine Meinung auf der Größe eines Unternehmensrechenzentrums und nicht auf den darin gehosteten Workloads.
„Wir glauben, dass es eine Grenze gibt, bei der Implementierungen unterhalb einer bestimmten Kapazität als All-Flash sinnvoll sind und Implementierungen oberhalb dieser Grenze nicht. Diese Grenze wird sich langsam nach oben verschieben, aber unserer Meinung nach meist mit dem Wachstum des Kapazitätsbedarfs Schritt halten.“
Keine synchrone Skalierung von Leistung und Kosten
Zur Verdeutlichung seines Arguments fügt Anderson an, dass ein Unternehmen mit der Speicherung eines relativ kleinen Dateisystems von 200 TB in Flash zufrieden sein könne, da dies nur etwa 150.000 US-Dollar mehr koste als die Speicherung auf Festplatte und eine viel bessere Leistung habe. Aber für eine 100-mal größere Kapazität von 20 PB betrügen die zusätzlichen Kosten 12 Millionen Dollar, was schwer zu rechtfertigen sei. „Wenn man nicht gerade sehr spezielle Anforderungen hat, könnte man diese Mittel besser für den Kauf von CPUs und GPUs einsetzen.“
Die technologische Entwicklung folge oft einer Kurve, bei der die Kosten- oder Leistungsverbesserung im Laufe der Zeit langsam abnehme und immer flacher werde, je schwieriger der technische Fortschritt zu erreichen sei. Um das Jahr 2010 herum sagten viele Beobachter voraus, dass die technische Entwicklung von NAND-Flash in Bezug auf die Anzahl der Speicherzellen, die in einen einzigen Flash-Chip gepackt werden können, vor riesigen Herausforderungen stehe.
Zu diesem Zeitpunkt war Flash bereits ein etablierter und wachsender Bestandteil der IT-Landschaft in Unternehmen, nicht nur wegen seiner Leistung und weiterer Vorteile gegenüber Festplatten, sondern auch, weil sein Preis in den zehn Jahren zuvor immer weiter gesunken war. Sobald Hersteller von Flash-Chips auf die vorhergesagten Herausforderungen stießen, würden im Umkehrschluss die Preise, gemessen in US-Dollar pro Einheit Speicherkapazität, viel langsamer fallen.
Noch viel Dampf in der Flash-Technologiekessel
Im Jahr 2013 umging Samsung jedoch die vorhergesagte Einschränkung, indem es die ersten so genannten 3D-Flash-Chips auf den Markt brachte, die aus mehreren Schichten von Speicherzellen bestehen statt wie bisher aus einer einzigen Schicht. Ein äußerst wertvoller Nebeneffekt ist die Möglichkeit, mehr Datenbits in jeder Speicherzelle zu speichern. Das hat dazu geführt, dass die Preise pro TB fielen.
Alle großen Flash-Hersteller folgten bald Samsungs Beispiel, und seither ist die Anzahl der Schichten pro Chip rapide gestiegen. Aber das war vor zehn Jahren. Nähert sich Flash nun dem Ende oder dem flacheren Teil seiner Technologiekurve?
„Leute, die sagen: ,Moore’s Law ist tot‘, ignorieren 3D-NAND im Handy“, so der Generaldirektor des Analystenhauses Objective Research Jim Handy. Diese Technologie habe NAND-Flash einen neuen Schub gegeben, um weiterhin Bits zum Chip hinzuzufügen. „Jedes Jahr finden die Prozessingenieure geniale Wege, um die Technologie weiter voranzutreiben. Es ist zu erwarten, dass die Kosten in den nächsten Jahren mindestens um weitere Größenordnungen sinken werden, da die Chipdichte weiter zunimmt.“
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.