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Inkrafttreten des EU Data Act „Neue Chancen durch verbesserte Datennutzung“

Ein Gastkommentar von Peter Grimmond* 2 min Lesedauer

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Heute, am 12. September 2025, tritt nach einer Übergangsfrist von 20 Monaten der EU Data Act in Kraft und wird anwendbares EU-Recht. Grundsätzlich stellt er dann praktisch jedes Unternehmen vor neue Anforderungen im Umgang mit Daten.

Zum Start des EU Data Act am 12. September 2025 betont Peter Grimmond von Cohesity die sich aus der Verordnung ergebenden Chancen für Unternehmen.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Zum Start des EU Data Act am 12. September 2025 betont Peter Grimmond von Cohesity die sich aus der Verordnung ergebenden Chancen für Unternehmen.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Unternehmen müssen mit Inkrafttreten des EU Data Act nicht nur belegen können, welche Daten sie sammeln und wie sie dies tun, sondern auch Nutzern und anderen Unternehmen Zugang zu den generierten Daten gewähren. Bisher kontrollieren viele Hersteller diese Daten exklusiv. Die EU-Kommission erhofft sich davon zusätzliches Wirtschaftswachstum durch neue datenbasierte Geschäftsmodelle.

Peter Grimmond, VP Head of Technology Sales, Cohesity, betont zum Start des EU Data Act die Chancen für Unternehmen:

Peter Grimmond, VP Head of Technology Sales, Cohesity.(Bild:  Cohesity)
Peter Grimmond, VP Head of Technology Sales, Cohesity.
(Bild: Cohesity)

„Der EU Data Act hat das Potenzial, die Innovationskraft in Europa entscheidend zu stärken. Durch den verbesserten Zugang zu Daten kann er die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor erheblich beschleunigen. Besonders wichtig ist dabei, dass der Datenaustausch zwischen mehr Geräten und Organisationen gefördert wird, ohne dabei die hohen Datenschutzstandards zu gefährden, die das europäische Recht auszeichnen. Der EU Data Act baut auf den global anerkannten Prinzipien der DSGVO auf und steht zugleich im Einklang mit der DORA-Verordnung und ihrem Fokus auf digitale Resilienz.

Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die bereits über robuste und DSGVO-konforme Datenklassifizierungsprozesse verfügen, schafft der EU Data Act ein Umfeld, in dem Zusammenarbeit und Innovation gefördert werden – ohne die Widerstandsfähigkeit von Organisationen oder die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu beeinträchtigen.“

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