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In zehn Schritten zur NIS-2-Konformität

NIS-2 – Anschnallpflicht für Unternehmen

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Schritt 3: Führungsebene schulen

NIS-2 macht Cybersecurity und Cyberrisikomanagement zur Chefsache. Der Fokus der Geschäftsleitung liegt jedoch in aller Regel auf dem Business und den Finanzen. Wie sehr das alles heute von IT abhängt, ist vielen Führungskräften gar nicht bewusst. Ein Experte berichtete im Interview vom Chef eines ambulanten Pflegedienstes, der aus allen Wolken fiel, als ein Ransomware-Angriff seinen Betrieb beinahe lahmlegte.

„In der Geschäftsführung und den oberen Leitungsebenen ist das Problembewusstsein oft noch nicht in ausreichendem Maße vorhanden“, konstatiert Tim Berghoff, Security Evangelist bei G Data. Es gilt also zunächst, für einheitliches Basiswissen und eine gemeinsame Sprache zu sorgen. Viele IT-Verantwortliche kennen diese Hürde noch aus Zeiten, als es um die Einführung eines IT-Servicemanagements gemäß ITIL oder um die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ging.

Berghoff rät zu Security-Schulungen, die auf die Zielgruppe Führungkräfte zugeschnitten seien. Schließlich müsse die Geschäftsleitung einschätzen können, wo Handlungsbedarf bestehe. „Wenn ich mein Bedrohungsszenario nicht kenne“, so Berghoff, „dann brauche ich mir über Maßnahmen gar nicht erst Gedanken zu machen.“

Dennis-Kenji Kipker, Professor für IT-Sicherheitsrecht an der Hochschule Bremen, warnt vor Wissens- und Innenhaftungsrisiken.(Bild:  QUERFORMAT - JASMIN LINDENTHAL)
Dennis-Kenji Kipker, Professor für IT-Sicherheitsrecht an der Hochschule Bremen, warnt vor Wissens- und Innenhaftungsrisiken.
(Bild: QUERFORMAT - JASMIN LINDENTHAL)

Zusätzlich zur Security-Basisschulung und Awareness-Trainings für die Chefetage kann je nach Ausrichtung und Größe eines Unternehmens auch individuelles Consulting von Vorteil sein. Denn laut Dennis-Kenji Kipker, Professor für IT-Sicherheitsrecht an der Hochschule Bremen, haftet ein Geschäftsführer für die NIS-2-Umsetzung im doppelten Sinne: erstens im Sinne einer „Wissenshaftung“: „Ich muss Entscheidungen, die ich zum Risikomanagement treffe, auch verstehen können“, sagt Kipker. Zweitens hafte ein Chef, der NIS-2 vernachlässige, für entstandene Schäden („Innenhaftung“).

Mangelndes Engagement fällt einem also spätestens beim ersten größeren Sicherheitsvorfall auf die Füße. „Es ist auf jeden Fall sinnvoll, sich dazu beraten zu lassen“, sagt Andreas Schneider, Field CISO EMEA bei Lacework; ein weiterer Tipp: „Jeder Geschäftsführer sollte sich anschauen, ob man solche Vorfälle in die private Haftpflichtversicherung mit reinnimmt.“

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