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In zehn Schritten zur NIS-2-Konformität

NIS-2 – Anschnallpflicht für Unternehmen

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Schritt 9: Registrierung beim BSI als NIS-2-relevantes Unternehmen

Unternehmen müssen sich selbsttätig als von NIS-2 betroffene Organisationen registrieren. „Das ist wohl der einfachste Teil des NIS-2-Prozesses“, urteilt G-Data-Experte Tim Berghoff. „Ein Unternehmen muss sich gegenüber dem BSI oder der jeweils relevanten Behörde – in der Energiewirtschaft zum Beispiel ist das die Bundesnetzagentur – als kritisches Unternehmen identifizieren.“

Das Unternehmen müsse dazu seinen Namen angeben, eine ladungsfähige Adresse, die relevanten Webseiten und IP-Ranges sowie einen Ansprechpartner, der per Telefon und Email erreichbar ist. „Dieser Ansprechpartner muss dann aber eben auch immer auf dem Laufenden sein“, rät Berghoff. Die NIS-2-Meldestellen muss der Staat aber erst noch schaffen.

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