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Ziele: Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit Was ist Datensicherheit?

Von Dipl.-Ing. (FH) Stefan Luber 3 min Lesedauer

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Datensicherheit ist ein Aspekt der Informationssicherheit. Ihr Ziel ist es, für Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten zu sorgen. Organisatorische und technische Maßnahmen schützen die Daten vor Bedrohungen wie Manipulation, Verlust oder unberechtigtem Zugriff. Da es um die Sicherheit jeglicher Art von Daten geht, ist es unerheblich, ob die Daten einen Personenbezug haben oder nicht. Darin unterscheidet sich die Datensicherheit vom Datenschutz.

Die wichtigsten IT-Fachbegriffe verständlich erklärt.(Bild:  © aga7ta - Fotolia)
Die wichtigsten IT-Fachbegriffe verständlich erklärt.
(Bild: © aga7ta - Fotolia)

Die Datensicherheit ist ein wichtiger Bestandteil und ein Aspekt der Informationssicherheit. Sie beschäftigt sich mit der Sicherheit von Daten. Ihr Ziel ist es, die Vertraulichkeit (confidentiality), Integrität (integrity) und Verfügbarkeit (availability) der Daten sicherzustellen. Dadurch sollen die durch Daten verursachten Risiken wie finanzielle oder immaterielle Schäden vermieden oder minimiert werden.

Zur Erreichung der Datensicherheitsziele lassen sich technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen. Diese Maßnahmen verhindern, dass Daten beispielsweise manipuliert, entwendet oder unberechtigt gelesen werden. Datensicherheitsmaßnahmen werden auch getroffen, um zu verhindern, dass Daten durch bestimmte Ereignisse unbrauchbar werden oder verloren gehen.

Die Ziele der Datensicherheit im Detail

Die Ziele der Datensicherheit sind die Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten. Manchmal wird neben diesen drei Zielen die Authentizität der Daten als weiteres Ziel genannt. Die Authentizität lässt sich aber auch als ein Teilaspekt der Datenintegrität betrachten. Die Ziele bedeuten im Einzelnen:

Vertraulichkeit: Daten dürfen nur für berechtigte Personen, Prozesse, Anwendungen oder Institutionen zugänglich sein und von diesen gelesen oder verarbeitet werden.

Integrität: Daten müssen unversehrt vorliegen und dürfen nicht unbemerkt von Personen, Prozessen, Anwendungen, Institutionen oder technischen Problemen manipuliert oder verfälscht werden.

Authentizität: Die Authentizität kann als ein Teilaspekt der Integrität betrachtet werden und besagt, dass der Ursprung der Daten feststellbar sein soll. Die Daten und ihr Ursprung müssen vertrauenswürdig und überprüfbar sein.

Verfügbarkeit: Die Daten sollen für Berechtigte jederzeit zugänglich und im erforderlichen Umfang nutzbar sein.

Wird für die zu schützenden Daten nur ein einziges Ziel nicht eingehalten, ist die Datensicherheit der betroffenen Daten nicht mehr gegeben.

Organisatorische und technische Datensicherheitsmaßnahmen

Die Maßnahmen zur Einhaltung und Erreichung der Datensicherheitsziele lassen sich in organisatorische und technische Maßnahmen einteilen. Typische technische Maßnahmen sind:

  • Verschlüsselung,
  • Datensicherung,
  • Überwachung und Kontrolle des Datenverkehrs (zum Beispiel per Firewall),
  • Protokollierung der Datenzugriffe,
  • physischer Zugangsschutz zu Gebäuden und Räumen mit Datenverarbeitungssystemen,
  • Malware- und Virenschutz,
  • unterbrechungsfreie Stromversorgung,
  • redundante Datenhaltungs- und -verarbeitungssysteme,
  • sichere Authentifizierungsmaßnahmen wie die Mehr-Faktor-Authentifizierung.

Als organisatorische Maßnahmen lassen sich aufführen:

  • Mitarbeiterschulungen und Mitarbeitersensibilisierung,
  • Besucherregelungen,
  • Nutzung des Vier-Augen-Prinzips,
  • Definition klarer Verantwortlichkeiten,
  • Klassifizierung der Daten nach Wichtigkeit und Nutzung,
  • Erarbeitung und Umsetzung eines Rollenkonzepts,
  • Erarbeitung und Umsetzung eines Datensicherungskonzepts,
  • Durchführung regelmäßiger Audits.

Abgrenzung der Begriffe Datensicherheit und Datenschutz

Die Begriffe Datensicherheit und Datenschutz werden häufig in ähnlichem Kontext verwendet und sind in gewisser Weise miteinander verknüpft. Sie sind beides Bestandteile der Informationssicherheit, lassen sich aber dennoch klar voneinander abgrenzen.

Während es bei der Datensicherheit um die Sicherheit von Daten jeglicher Art geht, kümmert sich der Datenschutz um den Schutz von personenbezogenen Daten. Diese Daten haben einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zu natürlichen Personen. Ziel des Datenschutzes ist der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts des Menschen auf informationelle Selbstbestimmung. Jeder Mensch soll selbst darüber entscheiden können, welche persönlichen Daten zu welchem Zweck erhoben werden, wem sie zugänglich sind und wer sie speichern oder verarbeiten darf. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in der Grundrechtecharta der EU sind diese Rechte verankert. Die gesetzliche Grundlage für den Datenschutz bilden in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz und die Europäische Datenschutzgrundverordnung. Um den Datenschutz zu gewährleisten, ist die Datensicherheit personenbezogener Daten eine Voraussetzung.

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