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Sustainability-Gastkolumne, Folge 11 Der weite Weg zur Klimaneutralität

Ein Gastbeitrag von Petra-Maria Grohs* 3 min Lesedauer

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Außerhalb der Fraktion der Aluhutträger, Flat-Earther und ähnlicher Spinner ist man sich heute einig: Der Klimawandel ist weitgehend menschengemacht. Die unangenehme Kehrseite der Medaille: Maßnahmen gegen den Klimawandel müssen auch von uns Menschen umgesetzt werden – und zwar von allen und weltweit.

Der Mensch muss versuchen, den weitgehend von ihm verursachten Klimawandel zu begrenzen.(Bild:  ©piyaset, Getty Images via Canva.com)
Der Mensch muss versuchen, den weitgehend von ihm verursachten Klimawandel zu begrenzen.
(Bild: ©piyaset, Getty Images via Canva.com)

Im viel zitierten Pariser Klimaabkommen von 2015 haben sich deshalb die meisten Staaten der Erde verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Erderwärmung auf 2 Grad, besser noch auf 1,5 Grad zu begrenzen. Der Ausstoß von Treibhausgasen (THG), insbesondere von Kohlendioxid (CO2), spielt dabei eine Schlüsselrolle. Um das 1,5-Grad-Ziel mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent zu erreichen, dürfte Deutschland (gemessen ab 2020) nur noch 4,2 Gigatonnen Kohlendioxid emittieren. Und zwar nicht pro Jahr, sondern insgesamt! Nach Berechnungen der Organisation Germanzero waren es Anfang 2023 noch 2,3 Gigatonnen. Da muss man kein Rechengenie sein, um zu erkennen, dass es bis zum theoretischen Erreichen der Klimaneutralität im Jahr 2035 eng wird.

Rechnerisch zur Netto-Null

Der Begriff „Klimaneutralität“ ist definiert als Gleichgewicht zwischen Kohlenstoffemissionen und Kohlenstoffaufnahme aus der Atmosphäre. In der Gesamtbilanz spielt also der Ausgleich von Emissionen die gleiche Rolle wie die Vermeidung. Um das Ziel „Netto-Null“ zu erreichen, stehen Unternehmen verschiedene Instrumente zur Verfügung:

  • Investitionen in erneuerbare Energien: Erneuerbare Energiequellen wie Wind, Sonne oder Wasserkraft reduzieren den Bedarf an fossilen Brennstoffen und damit den CO2-Ausstoß.
  • Aufforstungs- und Waldschutzprojekte: Bei Aufforstungsprojekten werden neue Bäume gepflanzt, während Waldschutzprojekte bestehende Wälder schützen und deren Abholzung verhindern. Bäume absorbieren CO2 aus der Atmosphäre und tragen so zur Reduzierung der Gesamtemissionen bei.
  • Energieeffizienzmaßnahmen: Durch Energieeffizienzmaßnahmen senken Unternehmen ihren Energieverbrauch, etwa durch den Einsatz effizienterer Geräte, die Optimierung von Produktionsprozessen oder die Verbesserung der Gebäudedämmung.
  • Carbon Capture and Storage (CCS): Bei der CCS-Technologie wird CO2 aus industriellen Prozessen oder aus der Luft abgetrennt und in geologischen Formationen gespeichert, so dass es nicht mehr in die Atmosphäre gelangt.
  • Emissionszertifikate und Emissionshandel: Projekte, die nachweislich CO2-Emissionen reduzieren, dürfen Emissionszertifikate verkaufen. Über den Emissionshandel können Unternehmen solche Zertifikate erwerben und ihre Bilanz ausgleichen.
  • Investitionen in Kohlendioxid-reduzierende Technologien: Beispiele hierfür sind Elektrofahrzeuge, innovative Produktionsverfahren oder der Einsatz künstlicher Intelligenz zur Optimierung von Logistik- und Produktionsprozessen.
  • Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern: Kompensationsprojekte in Entwicklungsländern tragen direkt dazu bei, die Lebensqualität vor Ort zu verbessern und gleichzeitig CO2-Emissionen zu reduzieren. Beispiele sind der Bau von Biogasanlagen oder die Bereitstellung effizienter Kochöfen.
  • Partnerschaften und Kooperationen: Unternehmen können Partnerschaften mit anderen Unternehmen, NGOs oder Regierungen eingehen, um gemeinsam an Projekten zur CO2-Reduktion zu arbeiten. Solche Kooperationen schaffen Synergien und erhöhen die Wirksamkeit der Maßnahmen.

Neue Regelungen mit Klimarelevanz

Ab 2023 verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), oft vereinfacht als Lieferkettengesetz bezeichnet, Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern, für die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten zu sorgen. Dies betrifft sowohl direkte als auch indirekte Lieferanten. Damit gibt es erstmals rechtsverbindliche Vorgaben für verantwortliches Handeln von Wirtschaftsakteuren. Immer mehr große Unternehmen gehen über die Anforderungen des LkSG hinaus und wollen ihre gesamte Lieferkette klimaneutral stellen. Vor diesem Hintergrund ist es für Lieferanten und Dienstleister ein gutes Argument, wenn sie bereits nachhaltig handeln – bis hin zu einer ausgeglichenen Bilanz, also der Netto-Null – und dies durch eine Zertifizierung nachweisen können.

Petra-Maria Grohs, Geschäftsführerin Hitachi Vantara Deutschland. (Bild:  Hitachi Vantara)
Petra-Maria Grohs, Geschäftsführerin Hitachi Vantara Deutschland.
(Bild: Hitachi Vantara)

Und das ist erst der Anfang: Im vergangenen Jahr hat die EU die neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (Ecodesign for sustainable products Regulation, kurz: ESPR) auf den Weg gebracht, die unter anderem ein Vernichtungsverbot gebrauchsfähiger Waren sowie die Einführung eines Digitalen Produktpasses beinhaltet, der künftig den gesamten Lebenszyklus eines Produkts vom Rohstoff bis zum Recycling transparent machen soll. Zahlreiche weitere Gesetzesvorhaben für mehr Nachhaltigkeit in der Wirtschaft befinden sich noch in der Verhandlungsphase oder stehen kurz vor der Verabschiedung.

Die gute Nachricht: Alle Maßnahmen, die Unternehmen schon heute nachhaltiger machen, zahlen sich auch bei künftigen Regelungen aus!

* Die Autorin: Petra-Maria Grohs, Geschäftsführerin Hitachi Vantara Deutschland.

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